Wann kann man beginnen?
Nach der erfolgreichen Anmeldung in der Fahrschule kann die Fahrschülerin oder der Fahrschüler sofort mit der Ausbildung beginnen. Die theoretische Prüfung könnten Sie 3 Monate, die praktische Prüfung 1 Monat vor der Vollendung des Mindestalters ablegen.
Unter normalen Bedingungen rechnet man mit einer durchschnittlichen Ausbildungszeit von ca. 12 Wochen.
Wir sind sehr engagiert in der Ausbildung Begleitendes Fahren ab 17 Jahren. Ausbildungsbeginn mit 16,5 Jahren für die Ausbildungsklassen B (BE), eingeschlossen sind die Klassen L,M und S.
Führerschein | Mindestalter |
Mofa-Kurs | 15 Jahre |
Klassen A1, M, S und L | 16 Jahre |
Klassen A/b, B und BE | 18 Jahre |
Klasse A direkt | 24 Jahre |
Die Ausbildung
Achtung !!! ab sofort Automatikschulung möglich
Der Fahrlehrer wird Sie ruhig und geduldig nach dem Curricularen Leitfaden ausbilden, herausgegeben von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V.
- Vom Leichten zum Schweren
- Vom Unbekannten zum Bekannten
Ausbildungsstufen
- Grundstufe
- Übungsstufe
- Leistungsstufe
- Sonderfahrten
- Reifestufe
Jeder Fahrschüler muss mindestens 14 theoretische Schulungsstunden besucht haben, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Die theoretische Prüfung kostet €20,83 und wird vom TÜV Nord durchgeführt.
Um zur praktischen Prüfung zugelassen werden zu können, muss der Fahrschüler mindestens die 12 festgelegten Sonderfahrten und nach dem Ermessen des Fahrlehrers in ausreichender Vertiefung Stadtfahrten absolviert haben. Die praktische Prüfung kostet beispielweise für Klasse B €84,97.
(Weitere Informationen über die Kosten finden Sie im Menüpunkt Preise.)
Sonderfahrten
- Auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandschulung nicht weniger als fünf Stunden je 45 Minuten, wobei mindestens eine Ausbildungsfahrt als Doppelstunde durchgeführt werden muss.
- Auf Autobahnen oder ähnlichen ausgebauten Kraftfahrtstraßen mindestens vier Stunden (davon mindestens eine Ausbildungsfahrt als Doppelstunde)
- Bei Dämmerung oder Dunkelheit von mindestens drei Stunden.